Produkt zum Begriff Menschenrechte:
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Assmann, Aleida: Menschenrechte und Menschenpflichten
Menschenrechte und Menschenpflichten , In der aktuellen Flüchtlingsdebatte stellt sich immer dringlicher die Frage nach einem neuen Gesellschaftsvertrag. Dabei sind insbesondere drei Aspekte zu berücksichtigen: erstens die politische Durchsetzung von Menschenrechten als eine moderne Errungenschaft der Geschichte; zweitens die soziale Unterfütterung dieses rechtlichen Schutzes durch uralte kulturelle Werte wie Empathie und Solidarität, und drittens ein Kanon von Regeln des fairen und respektvollen Zusammenlebens unter Einheimischen und Zugewanderten. Für diesen Kanon, der jenseits kultureller Differenzen als gemeinsame Verpflichtung anerkannt wird, schlägt Aleida Assmann den Begriff der »Menschenpflichten« vor, deren fünftausendjährige Geschichte sie rekonstruiert und für die Gegenwart aktualisiert. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Menschenwürde - Menschenrechte - Soziale Arbeit (Staub-Bernasconi, Silvia)
Menschenwürde - Menschenrechte - Soziale Arbeit , Das Buch ist für jene geschrieben, - die zur Kenntnis nehmen möchten, wie es zur Vorstellung von Sozialer Arbeit kam, die sich in ihrem professionellen, insbesondere ethischen Selbstverständnis an den Menschenrechten orientiert; - die irrtümlicherweise die Allgemeine Menschenrechtserklärung von 1948 als "Kolonisierungsprojekt des Westens" betrachten; - die wissen möchten, wie Menschenwürde begründet und erfahrbar wird... - und Menschenrechte in der Praxis dank Zivilcourage sowohl innerhalb als auch außerhalb der Organisationen des Sozialwesens praktisch umgesetzt werden können. Die letzten drei Kapitel sind aus der Perspektive der im Menschenrechtsdiskurs vernachlässigten "Sozialrechte" - im Zusammenhang mit dem Thema "Armut" sowie der Frage nach einer "sozial gerechten Gesellschaft"- geschrieben. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20190513, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Soziale Arbeit und Menschenrechte#1#, Autoren: Staub-Bernasconi, Silvia, Seitenzahl/Blattzahl: 450, Themenüberschrift: POLITICAL SCIENCE / History & Theory, Keyword: Armut; Geschichte der Sozialen Arbeit; Legalität und Legitimität; Soziale Ungleichheit; Sozialrechte; Tripelmandat; Zivilcourage; Ziviler Ungehorsam, Fachschema: Pädagogik / Sozialpädagogik~Sozialpädagogik~Sozialarbeit~Bürgerrechte - Bürgerrechtler~Menschenrechte~Beratung~Consulting~Rat~Sozialeinrichtung~Geistesgeschichte~Idee - Ideengeschichte~Arbeitslosigkeit~Armut~Gewalt~Ethik / Sozialethik~Sozialethik~Soziologie / Theorie, Philosophie, Anthropologie~Politik / Politikwissenschaft~Politikwissenschaft~Politologie, Fachkategorie: Menschenrechte, Bürgerrechte~Ideengeschichte, Geistesgeschichte~Armut und Arbeitslosigkeit~Häusliche Gewalt~Ethische Themen und Debatten~Sozialtheorie~Hilfe und Hilfsprogramme~Politikwissenschaft, Warengruppe: HC/Sozialpädagogik, Fachkategorie: Sozialberatung, Beratungsstellen, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Budrich, Verlag: Budrich, Länge: 208, Breite: 148, Höhe: 30, Gewicht: 639, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft,
Preis: 33.00 € | Versand*: 0 € -
Gottlob, Michael: Menschenrechte und Erinnerungspolitik in Indien
Menschenrechte und Erinnerungspolitik in Indien , Wie lässt sich das ambivalente Verhältnis zwischen Menschenrechtspolitik und Erinnerungskulturen fassen? Ein Beispiel dafür, dass kollektive Erinnerung an vergangene Gewalt ihrerseits Menschenrechte verletzen und neue Gewalt hervorbringen kann, statt sie einzudämmen, ist Indien. Michael Gottlob verdeutlicht die geschichtspolitischen Strategien, die die Konfrontation zwischen der hindunationalistischen Bharatiya Janata Party (BJP) und der säkularen Kongresspartei (INC) prägen. Es zeigt sich: Der Streit um den Umgang mit der indischen Geschichte reicht tief in die Selbstverständigungsprozesse der Inder*innen unter dem Kolonialismus zurück. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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2 Euro Gedenkmünze "60 Jahre Menschenrechte" 2008 aus Finnland
Die 2-Euro-Gedenkmünze "60 Jahre Menschenrechte" 2008 aus Finnland! Am 10. Dezember 2008 jährte sich zum 60. Mal die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Finnland brachte zu diesem Jubiläum eine 2-Euro-Gedenkmünze heraus. Das Motiv – von dem berühmten Designer Philippe Starck – zeigt eine stark zerklüftete Landschaft, symbolisch für die „Bedrohung” der Menschen. Darin befindet sich ein Herz, in dessen Mitte ein kleiner Mensch steht. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ So beginnt Artikel 1 der UN-Menschenrechtscharta. In insgesamt 30 Artikeln werden die Rechte festgelegt, die jeder Mensch besitzt und die ihm nicht genommen werden dürfen. Seit ihrer Verkündung am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris wird dieser Tag als Internationaler Tag der Menschenrechte jedes Jahr gefeiert. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass diese Rechte unveräußerlich und unteilbar sind sowie universelle Gültigkeit haben. „Jeder Mensch hat Anspruch auf die garantierten Menschenrechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.“ (Art. 2) Die Deklaration der Menschenrechte wurde in mehr als 300 Sprachen übersetzt und zählt damit zu den am meisten übersetzten Texte weltweit. Zwar besitzt sie als Erklärung keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter, wird aber als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Sie wird auch nicht ausdrücklich unterzeichnet, sondern bei der Aufnahme neuer UNO-Mitgliedsstaaten automatisch von diesen anerkannt. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen werden sie als einklagbare Rechte ausgestaltet.
Preis: 49.99 € | Versand*: 6.95 €
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Wann ist ein Gläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, um seine Forderung einzutreiben?
Ein Gläubiger ist berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, wenn dieser trotz Mahnung die Forderung nicht beglichen hat. Zudem muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, wie zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vollstreckungstitel. Die Zwangsvollstreckung darf nur durch ein Gericht oder einen Gerichtsvollzieher erfolgen.
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Wie läuft die Zwangsvollstreckung von Schulden in Deutschland ab? Welche Schritte sind für Gläubiger und Schuldner zu beachten?
Die Zwangsvollstreckung von Schulden in Deutschland beginnt mit einem Vollstreckungstitel, wie einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Der Gläubiger kann dann verschiedene Maßnahmen wie die Pfändung von Konten oder Gehältern einleiten. Der Schuldner hat die Möglichkeit, gegen die Zwangsvollstreckung Widerspruch einzulegen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.
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Wann Pfändung nach Vollstreckungsbescheid?
Die Pfändung nach einem Vollstreckungsbescheid kann erfolgen, sobald der Schuldner die Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid nicht fristgerecht beglichen hat. In der Regel wird dem Schuldner eine Frist gesetzt, innerhalb derer er die offene Forderung begleichen muss. Wenn diese Frist verstrichen ist und die Zahlung nicht erfolgt ist, kann der Gläubiger die Pfändung in die Wege leiten. Die genauen rechtlichen Voraussetzungen und Fristen können je nach Land und Gesetzgebung variieren. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.
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Ist eine Zahlungsaufforderung eine Betreibung?
Eine Zahlungsaufforderung ist nicht gleichbedeutend mit einer Betreibung. Eine Zahlungsaufforderung ist lediglich eine Aufforderung an den Schuldner, eine ausstehende Zahlung zu leisten. Sie kann auf informellem Wege erfolgen, beispielsweise per E-Mail oder Brief. Eine Betreibung hingegen ist ein formeller rechtlicher Prozess, bei dem ein Gläubiger versucht, eine ausstehende Forderung gerichtlich einzutreiben. Eine Betreibung kann erst eingeleitet werden, wenn die Zahlungsaufforderung unbeantwortet bleibt und der Schuldner in Verzug gerät.
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2 Euro Gedenkmünze "60 Jahre Menschenrechte" 2008 aus Italien
Die 2-Euro-Gedenkmünze "60 Jahre Menschenrechte" 2008 aus Italien! Am 10. Dezember 2008 jährte sich zum 60. Mal die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Italien brachte zu diesem Jubiläum eine eigene 2-Euro-Gedenkmünze heraus. Die Motivseite zeigt in abstrakter Darstellung eine Frau und einen Mann. Sie sind mit einem Zahnrad, einer Getreideähre, einem Olivenzweig und einem durchbrochenen Stacheldraht eng verschlungen. Dies symbolisiert das Recht aller Menschen auf Ernährung, Arbeit, Frieden und Freiheit, wie es auch in der Menschenrechts-Erklärung steht. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ So beginnt Artikel 1 der UN-Menschenrechtscharta. In insgesamt 30 Artikeln werden die Rechte festgelegt, die jeder Mensch besitzt und die ihm nicht genommen werden dürfen. Seit ihrer Verkündung am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris wird dieser Tag als Internationaler Tag der Menschenrechte jedes Jahr gefeiert. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass diese Rechte unveräußerlich und unteilbar sind sowie universelle Gültigkeit haben. „Jeder Mensch hat Anspruch auf die garantierten Menschenrechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.“ (Art. 2) Die Deklaration der Menschenrechte wurde in mehr als 300 Sprachen übersetzt und zählt damit zu den am meisten übersetzten Texte weltweit. Zwar besitzt sie als Erklärung keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter, wird aber als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Sie wird auch nicht ausdrücklich unterzeichnet, sondern bei der Aufnahme neuer UNO-Mitgliedsstaaten automatisch von diesen anerkannt. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen werden sie als einklagbare Rechte ausgestaltet.
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2 Euro Gedenkmünze "60 Jahre Menschenrechte" 2008 aus Portugal
Die 2-Euro-Gedenkmünze "60 Jahre Menschenrechte" 2008 aus Portugal! Am 10. Dezember 2008 jährte sich zum 60. Mal die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Portugal brachte zu diesem Jubiläum eine 2-Euro-Gedenkmünze heraus. Sie zeigt auf der Motivseite oben das Wappen Portugals und darunter in gefächerter, streng geometrischer Anordnung stilisierte Blätter, welche die zahlreichen Niederschriften dieser Erklärung in den unterschiedlichen Sprachen der Welt symbolisieren. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ So beginnt Artikel 1 der UN-Menschenrechtscharta. In insgesamt 30 Artikeln werden die Rechte festgelegt, die jeder Mensch besitzt und die ihm nicht genommen werden dürfen. Seit ihrer Verkündung am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris wird dieser Tag als Internationaler Tag der Menschenrechte jedes Jahr gefeiert. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass diese Rechte unveräußerlich und unteilbar sind sowie universelle Gültigkeit haben. „Jeder Mensch hat Anspruch auf die garantierten Menschenrechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.“ (Art. 2) Die Deklaration der Menschenrechte wurde in mehr als 300 Sprachen übersetzt und zählt damit zu den am meisten übersetzten Texte weltweit. Zwar besitzt sie als Erklärung keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter, wird aber als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Sie wird auch nicht ausdrücklich unterzeichnet, sondern bei der Aufnahme neuer UNO-Mitgliedsstaaten automatisch von diesen anerkannt. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen werden sie als einklagbare Rechte ausgestaltet.
Preis: 12.99 € | Versand*: 6.95 € -
2 Euro Gedenkmünze "60 Jahre Menschenrechte" 2008 aus Belgien
Die 2-Euro-Gedenkmünze "60 Jahre Menschenrechte" 2008 aus Belgien! Am 10. Dezember 2008 jährte sich zum 60. Mal die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Belgien brachte zu diesem Jubiläum eine 2-Euro- Gedenkmünze heraus. Mit dieser Erklärung zog man die Lehren aus den bitteren Erfahrungen des 2. Weltkrieges und schuf eine neue Grundlage für das Zusammenleben der Nationen. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ So beginnt Artikel 1 der UN-Menschenrechtscharta. In insgesamt 30 Artikeln werden in dieser Erklärung die Rechte festgelegt, die jeder Mensch besitzt und die ihm nicht genommen werden dürfen. Seit ihrer Verkündung am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris wird dieser Tag als Internationaler Tag der Menschenrechte jedes Jahr gefeiert. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass diese Rechte unveräußerlich und unteilbar sind sowie universelle Gültigkeit haben. „Jeder Mensch hat Anspruch auf die garantierten Menschenrechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.“ (Art. 2) Die Deklaration der Menschenrechte wurde in mehr als 300 Sprachen übersetzt und zählt damit zu den am meisten übersetzten Texte weltweit. Zwar besitzt sie als Erklärung keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter, wird aber als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Sie wird auch nicht ausdrücklich unterzeichnet, sondern bei der Aufnahme neuer UNO-Mitgliedsstaaten automatisch von diesen anerkannt. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen werden sie als einklagbare Rechte ausgestaltet.
Preis: 12.99 € | Versand*: 6.95 € -
Andorra 2018 "70. Jahrestag der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte"
Andorra feiert "70 Jahre Menschenrechte"!Seit 2014 gibt der Kleinstaat Andorra eigene Euro-Münzen aus. Die Auflagen der beliebten 2-Euro-Gedenkmünzen sind sehr gering und belaufen sich anders als bei größeren EU-Ländern auf nur 75.000 Stück. Die Auflage wurde damit im Vergleich zu den letzten Jahren nochmal um 10.000 Stück reduziert. Die seltenen Raritäten zählen damit zu den begehrtesten Sammlerstücken im Euro-Raum!Mit der 2018er-Gedenkmünze "70 Jahrestag der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte" wird das historische Ereignis der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 gewürdigt. "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Dieser erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) garantiert jedem Menschen die gleichen Rechte – unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, sexueller Orientierung oder Identität oder Vermögen. Menschenrechte stehen jedem Menschen zu, weil er ein Mensch ist. Sie haben ihre Wurzel in der Würde eines jeden Menschen. Als die Allgemeine Erklärung vor 70 Jahren formuliert wurde, hatte die Welt gerade erlebt, wohin die Verachtung der Menschenwürde während des Zweiten Weltkriegs geführt hatte.Die neueste 2-Euro-Gedenkmünze aus Andorra zeigt sieben Treppen (Symbol für die sieben Parròquies oder Verwaltungsbezirke Andorras) in der Form von Bergen, die talwärts zur Münzmitte mit dem Namen des Ausgabestaats, „ANDORRA", und dem Ausgabejahr „2018" führen. Zugleich stellen diese Treppen die Äste eines Baumes dar. Dieser soll die Menschheit und Andorra als Teil davon symbolisieren. Die aus den Ästen sprießenden dreißig Blätter stehen für die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Umrandet wird dieses Münzbild vom katalanischen Schriftzug „70 ANYS DE LA DECLARACIÓ UNIVERSAL DELS DRETS HUMANS" (70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).
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Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Schuldner und Gläubiger aus einem Vollstreckungsbescheid?
Der Schuldner ist verpflichtet, die Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid zu begleichen. Er kann jedoch Widerspruch einlegen oder Ratenzahlungen vereinbaren. Der Gläubiger hat das Recht, die Zwangsvollstreckung einzuleiten, um sein Geld zu erhalten.
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Ist eine Pfändung eine Zwangsvollstreckung?
Ist eine Pfändung eine Zwangsvollstreckung? Eine Pfändung ist tatsächlich eine Form der Zwangsvollstreckung. Bei einer Pfändung wird das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens durch einen Gläubiger beschlagnahmt, um offene Schulden zu begleichen. Dies geschieht in der Regel aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses oder einer Vollstreckungsanordnung. Während einer Pfändung werden bestimmte Vermögenswerte wie Konten, Immobilien oder Fahrzeuge eingezogen, um die Forderungen des Gläubigers zu begleichen. Es handelt sich also um einen rechtlichen Prozess, bei dem Vermögenswerte zur Begleichung von Schulden verwendet werden.
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Welche verschiedenen Möglichkeiten hat ein Gläubiger, um eine offene Forderung bei einem Schuldner einzutreiben?
Ein Gläubiger kann zunächst versuchen, den Schuldner außergerichtlich zur Zahlung zu bewegen, z.B. durch Mahnungen oder Inkassobüros. Wenn das nicht erfolgreich ist, kann der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten, wie z.B. einen Mahnbescheid oder eine Klage. Als letzte Möglichkeit kann der Gläubiger versuchen, das Vermögen des Schuldners zu pfänden, um die offene Forderung zu begleichen.
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Welche Rechte hat ein Gläubiger, wenn der Schuldner seine Schulden nicht bezahlt?
Ein Gläubiger kann rechtliche Schritte einleiten, um das Geld einzutreiben, z.B. durch Mahnbescheid oder gerichtliches Mahnverfahren. Er kann auch ein Inkassobüro beauftragen, um die Schulden einzutreiben. Im Extremfall kann der Gläubiger Insolvenz des Schuldners beantragen.
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